Barrierefreiheit für Webseiten: Was das neue BFSG für Unternehmen bedeutet - und warum es sich lohnt, jetzt zu handeln
- Sabrina Mändle
- 11. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Inhalt
Was ist das BFSG?
Wen betrifft das BFSG?
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Was passiert bei Verstößen?
Gibt es Förderungen?
Warum Barrierefreiheit Webseiten stärkt
Fazit
Seit dem 28. Juni 2025 ist es offiziell: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Kraft - und bringt für viele Unternehmen neue Pflichten, aber auch große Chancen mit sich. Als SEO-Expertin und Webdesignerin begleite ich Unternehmen dabei, ihre Webseiten nicht nur sichtbar, sondern auch zugänglich für alle zu machen.
Was ist das BFSG für Webseiten?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Teilhabe für alle Menschen ermöglichen - unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Betroffen sind unter anderem:
BFSG für Webseiten & Onlineshops
Apps & digitale Dienstleistungen
E-Books, Bank- und Buchungssysteme
Geräte wie Smartphones, Router oder Geldautomaten
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten - also z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen, Streamingdienste oder Messenger.
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen - nicht aber bei Produkten.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit heißt: Eine Website ist für alle Menschen nutzbar - auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Das BFSG für Webseiten umfasst z. B.:
🖥️ Kontraste & Schriftgrößen
🧭 Tastaturbedienbarkeit & klare Navigation
🗣️ Screenreader-Kompatibilität & Alternativtexte
🧠 Einfache Sprache & logische Struktur
Was passiert bei Verstößen?
Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 € 1. Zudem können Produkte oder Dienstleistungen vom Markt genommen werden. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände sind möglich.
Gibt es Förderungen?
Ja! Unternehmen können finanzielle Unterstützung beantragen, z. B. über:
go-digital (BMWK): Förderung von bis zu 50 % für Digitalisierungsprojekte
Digital Jetzt: Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien
Länderspezifische Programme (z. B. NRW, Bayern, Berlin)
Diese Förderungen können auch für die barrierefreie Optimierung von Webseiten genutzt werden - ein echter Hebel für KMU!
Warum Barrierefreiheit Webseiten stärkt
Barrierefreie Webseiten sind nicht nur gesetzeskonform - sie sind auch besser auffindbar.
Denn: Was für Screenreader gut ist, ist auch für Google gut:
Strukturierte Inhalte, klare Navigation, Alt-Texte und semantisches HTML verbessern die Indexierung und Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
Mein Fazit
Das BFSG für Webseiten kling erstmal kompliziert, doch Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand - sondern ein echter Mehrwert. Für deine Nutzer:innen. Für deine Sichtbarkeit. Und für dein Unternehmen.
Wenn du wissen willst, wie barrierefrei deine Website ist - oder wie du sie fit fürs BFSG machst - melde dich gern bei mir. Ich unterstütze dich mit Know-how und einem transparenten Angebot zu den notwendigen Anpassungen.